ÖJV Tagesexkursion 05.09.2025: Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein

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Andreas Scheck von der Abteilung 5, Projektgruppe Wolfsmanagement, des Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein, berichtet über die gegenwärtigen und Änderungen der Gesetze zum Schutzstatus Wolf und im Speziellen über das Wolfsmonitoring und -management in Schleswig-Holstein.
Ziel des Wolfsmanagement ist es, den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes sicherzustellen, das konfliktarme zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern und die Auswirkungen wachsender Wolfsbestände in ihren biogeographischen Regionen / Habitaten auch in Zukunft aufrecht zu erhalten.

Dabei wird Deutschland in die drei biogeographischen Regionen, atlantische, kontinentale und alpine Region, unterteilt.


Ein „günstiger Erhaltungszustand“ kann sich überall dort einstellen, wo Wölfe jetzt und auch zukünftig ausreichend Lebensraum und Nahrungsangebot vorfinden und nicht aussterben, beispielsweise durch Beeinträchtigungen wie Krankheit, Verkehr, Jagd, Illegale Handlungen und Habitat-Qualitätsverlusten (Beuteverfügbarkeit, Katastrophen, Flächenverlust).

 


Große Bereiche von Deutschland wurden bisher vom Wolf nicht ausreichend wieder besiedelt. (Abb. 1). Der Erhaltungszustand des Wolfs in der atlantischen und in der kontinentalen biogeographischen Region wurde im Juli 2025 von der Bundesregierung als „unbekannt“ an die EU-Kommission übermittelt. Im Oktober 2025 meldet die Bundesregierung den Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen Region als „günstig“ an die EU-Kommission.
Nach internationalen Gesetzen ändert sich der Schutzstatus des Wolfes erst nach Umsetzung der neuen Einstufung in der FFH-Richtlinie (Europäisches Recht) in nationales Recht.
 

In dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) Anhang II ist die Ein- und Ausfuhr des Wolfes in/aus einem Drittland nur mit nach dem WA erforderlichen Dokumenten möglich und bleibt bisher unverändert.
In der Berner Konvention war der Wolf zuvor im Anhang II als „streng geschützt Art“ und ist nun in Anhang III und somit als „geschützte Art“ gelistet.
Im Europäischen Recht änderte sich die Richtlinien Flora-Fauna-Habitat (FFH), wodurch der Wolf seinen Status „besonders geschützt“ verliert und nun mehr als „geschützt“ eingestuft wird (Anhang II und V der RL 92/43/EWG FFH RL).
Nach nationalem Gesetz ist der Schutzstatus des Wolfes im Bundesnaturschutzgesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 i. V. mit § 44 BNatSchG) unverändert „streng geschützt“ was sich in Zukunft, nach Plänen der Bundesregierung, ändern wird.

Ein Wolf kann nur durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung entnommen werden (§ 45 Abs. 7, § 45 aBNatSchG).
Seit 2024 gilt im Landesjagdgesetz (§ 24a LJagdG) Schleswig-Holstein der Wolf als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit.

Das besagt, dass:
➢bei Vorliegen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gem. BNatSchG,
die Erlegung von Wölfen unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen
gestattet ist.
➢ Erlegen eines schwerkranken Wolfes oder Wolfhybriden zulässig ist, wenn der/die
Jäger/in vorher festgestellt hat, dass das Tier erhebliche Schmerzen erleidet und aus
eigener Kraft nicht gesunden wird (Regelfall: Wenn der Wolf aufgrund einer
physischen Schädigung sein natürliches Fluchtverhalten nicht ausüben kann).
➢ Jagd auf Wolfshybriden gem. BNatSchG ganzjährig gestattet ist; nach geeigneten
Untersuchungen der LfU; geeignete Personen müssen entsprechend Art. 16 FFHRichtlinien durch das LfU benannt werden. Darüber hinaus wird das Streifgebiet,
innerhalb dessen die Hybriden entnommen werden dürfen, ebenfalls durch das LfU
festgelegt.
➢ Wölfe nur mit Hochwildtauglichen Kalibern erlegt werden dürfen; die Bejagung
mithilfe von Nachtsichttechniken ist zulässig.
➢ ein Aneignungsverbot für Wölfe und Wolfshybriden gilt; nur zur Übergabe an die
Naturschutzbehörde bzw. dem Wolfsmanagement Schleswig-Holstein, unter
Nennung der genauen Fundumstände (z.B. Fundort). Bei Erlegung eines Wolfes ist
auf Verlangen der unteren Jagdbehörde der Erleger / Erlegerin zu benennen.
➢ es verboten ist, schwerkranke und verletzte Wölfe aufzunehmen.
 

Die Bestimmung geeigneter Personen erfolgt durch die zuständige Naturschutzbehörde. In Schleswig-Holstein ist es das „Landesamt für Umwelt“ (LfU), die zur Zeit für das Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein zuständig ist.
Im Genauen liegt die Zuständigkeit in der Abteilung Naturschutz / der Projektgruppe Wolfsmanagement, die für das Wolf-Monitoring, dem Herdenschutz, dem Schadensausgleich und der Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist.
 

Ein effektives Monitoring zur Überwachung des Wolfsvorkommens hinsichtlich der Verbreitung, Dynamiken und Erhaltungszustandes ist erforderlich. Passives und aktives Monitoring werden eingesetzt, um Daten zu sammeln. Den passiven Daten ist Vorsicht geboten, da die Daten zufällig erhoben werden. Die aktiven Daten werden systematisch
durch eigene Feldarbeit erfasst. Dabei werden Losungen, Fotofallen, Risse und Spuren dokumentiert.
 

Merkmale von Wildtierrissen des Wolfs:
• Die Beute wird meist durch einen gezielten Kehlbiss getötet
• Meist wenig tiefe, nicht ausgefranste Löcher sichtbar
• Abstand der Eckzähne beträgt ca. 45 mm
• Beim Abschärfen der Decke treten meist nur im Bereich der Kehle Unterhautblutungen auf
• Oft weist das Beutetier am restlichen Körper keine weiteren Bissverletzungen oder größere Unterhautblutungen auf, außer bei sehr großen, schweren oder wehrhaften Beutetieren (z.B. Rothirsch, Damhirsch)
• Beutetier wird oft weit in Richtung Deckung verschleppt
• Selten wird die Beute auch teilweise oder ganz zugescharrt
• Ohne Störung kehrt der Wolf in der Regel wieder zu seinem Riss zurück
• In der Regel wird zuerst der Bauchraum geöffnet
• Magen, Darm werden von Wölfen grundsätzlich nicht gefressen!
 

Merkmale von Wolf-Spuren:
• Der Wolf tritt meist mit den Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfote
• Die Spur beim Wolf ist eher gradlinig
• Die Schrittlänge liegt beim geschnürten Trab zwischen 110 – 150 cm
• Die Vorderpfote ist bei einem erwachsenen Wolf ca. 8 – 12 cm lang (gemessen ohne die Krallen) und 6,5 – 10,5 cm breit.
• Die Hinterpfote ist ca. 1 cm kürzer in Länge und Breite.
  

Merkmale der Wolf-Losung:
• Min. 2,5cm dick
• Min. 20 cm lang
• Meist Haare und / oder Knochen
• Typischer Geruch
 

Alle Hinweise / Nachweise werden in weiterentwickelte SCALP- Kriterien eingestuft. Diese Kriterien unterscheiden sich in den Kategorien:
C1 - eindeutiger Nachweis = harte Fakten durch physische Anwesenheit des Tieres
C2 - bestätigter Hinweis = von erfahrenen Personen überprüfter Hinweis
C3 - unbestätigter Hinweis = von einer erfahren Peron weder bestätigt noch ausgeschlossen Falsch - Falschmeldung
k.B. - keine Bewertung möglich
 

Das Monitoring ist Ländersache. Die Ergebnisse der Länder werden jährlich bei der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)
zusammengetragen und veröffentlicht. Die wesentlichen Ergebnisse sind alle sechs Jahre an
die Europäische Kommission zu berichten (Art. 17 FFH-RL). Wichtige Kenngrößen in diesen
Berichten sind u.a. das Vorkommensgebiet und die Populationsgröße sowie der Trend dieser
Parameter.
Der Wolf frisst im Wesentlichen Rehwild (ca. 50 %), gefolgt von Schwarzwild (ca. 20 %), Rotwild und Damwild je nach Verfügbarkeit und Bundesland (ca. 6 - 13 %) und Sonstige wie Kleintiere, Niederwild und unter Umständen auch Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Rinder, die einen geringen Teil der Nahrung ausmachen.
In Schleswig-Holstein 2024 / 25 ist ein Wolfsrudel in Segeberg mit insgesamt zwölf Wölfen bestätigt, davon sind acht Welpen.

Im Sachsenwald lebt ebenfalls ein Wolfsrudel bestehend aus dem Elternpaar und mindestens einem Welpen und in Langenlehsten / Leisterförde ein Rudel bestehend aus dem Elternpaar und mindestens vier Welpen.
 

Im Monitoringzeitraum 2025 / 26 werden bisher im Segeberger Raum ein Rudel mit einem Rüden und zwei Jährlingsfähen mit mind. fünf Welpen bestätigt. Im Sachsenwald wurden bisher keine Wölfe und in der Langenlehstener Heide ein Wolfspaar nachgewiesen
 

Jagd bei Anwesenheit von Wölfen:
➢ Hundeführer werden im Vorhinein über die Anwesenheit von Wölfen informiert.
➢ Hunde, die im Ausland bereits auf Großraubwild (Jagd auf große Beutegreifer) eingesetzt wurden, sollten im Wolfsgebiet nicht verwendet werden.
➢ Die Hunde werden erst circa 30 Minuten nach Beginn des Treibens geschnallt. Dadurch sollen die Wölfe die Möglichkeit bekommen, sich auf das Geschehen einzustellen und überraschende Zusammentreffen von Wolf und Hund vermieden werden.
➢ Bei der Nachsuche auf verletztes Wild wird der Schweißhund erst dann geschnallt,
wenn der Hundeführer das verletzte Tier kurz vor sich hat und ausschließen kann,
dass es bereits von Wölfen in Besitz genommen worden ist.
➢ Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Hunden Glocken oder Schellen umzuhängen, um sie für Wölfe schon von weitem hörbar zu machen.
➢ Niemals den Jagdhund für das Anzeigen von Wolfszeichen belohnen! Der Hund darf
keine positive Verknüpfung mit dem Wolf herstellen.
➢ Besondere Vorsicht bei Drückjagden im Januar (Beginn der Paarungszeit der Wölfe!)
➢ Telefonische Erreichbarkeit der Beteiligten untereinander sollte gegeben sein.
 

Insgesamt war die Veranstaltung gut besucht und von den Teilnehmern als sehr aufschlussreich empfunden. Nachdem Herr Scheck uns mit seiner Präsentation über den Status Wolf umfassend und sehr gut informiert hat, konnten wir nach einer kleinen Stärkung bei einem anschließenden Waldspaziergang im anliegenden Revier seine Arbeit in der aktiven und passiven Datenerfassung kennenlernen. Durch das große Interesse der Teilnehmenden konnte Herr Scheck sehr eindrucksvoll vermitteln, wie Wild, Wolf und Mensch vor Ort zusammenleben.
 

Kontakte:
Fragen oder Meldungen zum Wolf in Schleswig-Holstein:
04347-704-382
Wolfsfragen@mekun.landsh.de
Fragen zum Herdenschutz:
04347-704 325
Wolfspraevention@mekun.landsh.de
Melden von Hinweisen oder Schäden durch Wölfe:
0174-63 30 355
(Wolfshotline)
Andreas.Scheck@lfu.landsh.de
04347-704173
Schriften:
BfN-Schriften 715 - Populationsgefährdungsanalyse für die Art Wolf
BfN Schriften 556 - Habitatmodellierung und Abschätzung der potenziellen Anzahl von
Wolfsterritorien in Deutschland
BfN Schriften 201 - Leben mit Wölfen. Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen
Tierart in Deutschland
BfN Schriften 502 - Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber
auffällig verhalten
Tabellen und Abbildungen …
Abb. 1: DBBW, Wolfsterritorien in Deutschland, 2024/25, 219 Rudel (blau), 44 Paare (rot),
14 territoriale Einzeltiere (gelb); https://www.dbbwolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien12.02.2026
Abb. 2: BfN 2011; Naturräume und Großlandschaften Deutschlands, 12.02.2026
https://www.bfn.de/daten-und-fakten/biogeografische-regionen-und-naturraeumlichehaupteinheiten-deutschlands
Tab. 1: DBBW, Totfunde nach Ursache, 12.02.2026 https://www.dbb-wolf.de/totfunde/statistik-der-todesursachen
Abb. 3: DBBW, Entwicklung der Territorien in Deutschland seit 2000, 12.02.2026 https://www.dbbwolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-diagramm

 

Text: Axel Vohwinkel

(Landwirtschaftlicher Berater)